Stickstoffreinigung nach der 44. BImSchV
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Saubere Luft ist essentiell für uns alle
Mit der Einführung der 44. BimSchV zum 20.06.2019 erließ der Gesetzgeber in Deutschland Regelungen zum Ausstoß von Stickstoffoxiden bei mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen-
und Verbrennungsanlagen um der NEC-Richtlinie der EU zur Luftreinhaltung zu entsprechen.
Dabei unterteilt der Gesetzgeber in zwei Anlagentypen:
- Neuanlagen, Inbetriebnahme nach dem 20.12.2018
- Bestandsanlagen, Inbetriebnahme vor dem 20.12.2018
Neuanlagen müssen direkt zur Erstinbetriebnahme den gesetzlichen Grenzwert von <0,1 g/m³ Stickstoffoxid und <30 mg/m³ Ammoniak einhalten.
Bei Bestandsanlagen gelten beide Grenzwerte erst ab dem 01.01.2029 - die Nachrüstung eines
SCR-Katalysator ist aber nach aktuellem Rechts- und Technikstand unumgänglich.
Deshalb haben wir mit unserer PURE-Serie eine Lösung für alle Anlagen entwickelt und nach
einer erfolgreichen Testphase auf den Markt gebracht.
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Serienprodukte
- EG-Pure: Standalone SCR-Katalysator mit komplettem Ecosystem für alle Anlagentypen
- Retro-Pure: Nachrüst-Set für bestehende AWN-Abwärmenutzungsanlagen
- AWN-Pure-X: SCR-Katalysator mit komplettem Ecosystem & AWN-Abwärmenutzungsanlage