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Stickstoffreinigung nach der 44. BImSchV

Wir machen Ihre Anlage fit für die Zukunft!

Saubere Luft ist essentiell für uns alle

Mit der Einführung der 44. BimSchV zum 20.06.2019 erließ der Gesetzgeber in Deutschland Regelungen zum Ausstoß von Stickstoffoxiden bei mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen-
und Verbrennungsanlagen um der NEC-Richtlinie der EU zur Luftreinhaltung zu entsprechen.

 Dabei unterteilt der Gesetzgeber in zwei Anlagentypen:

  • Neuanlagen, Inbetriebnahme nach dem 20.12.2018
  • Bestandsanlagen, Inbetriebnahme vor dem 20.12.2018

Neuanlagen müssen direkt zur Erstinbetriebnahme den gesetzlichen Grenzwert von <0,1 g/m³ Stickstoffoxid und <30 mg/m³ Ammoniak einhalten.
Bei Bestandsanlagen gelten beide Grenzwerte erst ab dem 01.01.2029 - die Nachrüstung eines
SCR-Katalysator ist aber nach aktuellem Rechts- und Technikstand unumgänglich.

Deshalb haben wir mit unserer PURE-Serie eine Lösung für alle Anlagen entwickelt und nach
einer erfolgreichen Testphase auf den Markt gebracht.

Rufen Sie uns heute noch an um eine Lösung für Ihre Anlage zu besprechen!

 

Zentrale: +49 8634 624 336
E-Mail: vertrieb@strom-aus-abgas.de

Serienprodukte

  • EG-Pure: Standalone SCR-Katalysator mit komplettem Ecosystem für alle Anlagentypen
  • Retro-Pure: Nachrüst-Set für bestehende AWN-Abwärmenutzungsanlagen
  • AWN-Pure-X: SCR-Katalysator mit komplettem Ecosystem & AWN-Abwärmenutzungsanlage

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