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FAQ's

Antworten auf häufig gestellte Fragen

 

 

Wie finanziert sich die AWN-Anlage?

Antwort:

1. Einspeisung nach EEG
Der erzeugte Strom aus der Nachverstromungsanlage kann nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gefördert und in das öffentliche Verteilnetz eingespeist werden. Handelt es sich um eine Nachverstromung zu einer bestehenden EEG-Anlage (z.B. Blockheizkraftwerke von Biogasanlagen), so erhält die Nachverstromung dieselbe Förderhöhe wie die Bestandsanlage.
Darüberhinaus können unter Umständen die Stromkennzahl und der KWK-Bonus bei Biogasanlagen erhöht werden.
Sollte die EEG-Anlage vor dem 01.01.2012 in Betrieb gegangen sein, so besteht zusätzlich ein Anspruch auf Technologiebonus in Höhe von 2 Ct/kWh, sofern dieser nicht schon auf eine andere Hocheffizienzanlage gewährt wird.

2. BAFA-Förderung nach Modul 2 & 4 des Programms "Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft"
Seit 01.05.2023 schließt dieses Förderprogramm den Einsatz von Nachverstromungsanlagen an bestehenden KWK-Anlagen (z.B. Blockheizkraftwerke von Biogasanlagen) explizit aus.
Unsere Industriekunden können jedoch weiter in vollem Umfang von der staatlichen Förderung profitieren. Das BAFA gewährt über dieses Programm Zuschüsse von bis zu 50% der Gesamtinvestitionskosten, abhängig von verschiedenen Faktoren (CO2-Vermeidung, Größe des Unternehmens, ...).
Sollte die Nachverstromung über das BAFA gefördert werden, darf der Anlagenbetreiber für den in der Nachverstromung erzeugten Strom keine weitere Förderquelle in Anspruch nehmen (Doppelförderungsverbot). Der Strom kann jedoch zur Eigenbedarfsdeckung verwendet, oder über einen Stromliefervertrag an Dritte verkauft werden.

3. Ressourceneinsparung bei gleichbleibender Stromerzeugung von Blockheizkraftwerken
Alternativ zu den oben genannten Möglichkeiten können Blockheizkraftwerke von Ihrer normal gefahrenen Leistung um den Stromanteil der Nachverstromungsanlage gedrosselt werden. So kann bei gleichbleibender Stromeinspeisung unter Beachtung der Höchstbemessungsgrenze der Gaseinsatz reduziert werden, was Ihre Betriebskosten senkt.
Handelt es sich um eine EEG-Anlage kann auch hier der Technologiebonus (siehe 1. Einspeisung nach EEG) gewährt werden.

 

Ist die Nachverstromung serviceintensiv?

Antwort:

Nein, der notwendige Anlagenservice ist lediglich alle 800 Betriebsstunden durchzuführen und kann vom Anlagenbetreiber eigenständig durchgeführt werden. Zu jedem Arbeitsschritt während des Service, sowie auch jeder potentiellen Anlagenstörung, finden sich Videotutorials im geschützten Kundenbereich auf unserer Website. Kunden innerhalb unseres Serviceradius von 150km um unsere Firmenzentrale können den Service auch optional durch unseren technischen Außendienst vornehmen lassen.
Die Verdampfer der AWN-Anlage müssen vom Anlagenbetreiber nicht gereinigt werden.
Um Verschleiß am Expansionskolbenmotor abzudecken und Standzeiten zu minimieren bieten wir eine optionale Expander-Tausch-Pauschale an.

 

 

Muss ich mich selbst um die Kommunikation mit Netzbetreiber und Behörden kümmern?

Antwort:

Nein, unser Vertriebsinnendienst übernimmt in Rücksprache mit Ihnen die Kommunikation mit allen zuständigen Stellen, sowie die Antragserstellung und -Bearbeitung, sofern Sie dies wünschen. Sie unterliegen in diesem Falle lediglich einer Mitwirkungspflicht (z.B. Bereitstellung notwendiger Unterlagen und Informationen).

 

 

Ist die Nachverstromungsanlage genehmigungspflichtig nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)?

Antwort:

Nein, da als Arbeitsmedium lediglich destilliertes Wasser verwendet wird, sind keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten.
Der Geräuschpegel der Anlage im Betriebsmodus wird zudem von dem Geräuschpegel der anzuschließenden Abwärmequellen in der Regel vollständig überdeckt. Dies wurde im laufenden Betrieb an drei Biogasanlagen per Messungen bestätigt.
Deshalb ist lediglich eine einfache Anzeige nach §15 BImSchG von Nöten.

 

Führt der Zubau einer AWN-Nachverstromungsanlage zur Notwendigkeit eines Anlagenzertifikats nach VDE-AR-N 4110 (Mittelspannungsrichtlinie)?

Antwort:

Aufgrund unserer Generator-Wirkleistung von 29,9 kW greift für die AWN-Anlage die Ausnahmeregelung der Mittelspannungsrichtlinie (VDE-AR-N 4110), da wir einen Asynchrongenerator <30 kWel verbauen. Demnach können Sie unsere Anlage nach den Vorgaben der Niederspannungsrichlinie an das Mittelspannungnetz anschließen. Ein Anlagenzertifiat wird dadurch nicht erforderlich, sofern es sich bei den Bestands-BHKW um Synchrongeneratoren handelt und die maximale Wirkleistung aller Asynchrongeneratoren am Netzanschlusspunkt <135 kWel beträgt. Auch die Überschreitung der 1.000 kW Grenze (nach BDEW) ist seit der VDE-AR-N 4110 nicht mehr maßgeblich und führt somit nicht zur Notwendigkeit eines Anlagenzertifikats
Insgesamt können also maximal vier AWN-Anlagen à 29,9 kWel (gesamt 119,6 kWel) an einen Netzanschlusspunkt angeschlossen werden.

 

Muss die Nachverstromung mit Fernwirktechnik zur Abregelung durch den örtlichen Verteilnetzbetreiber ausgestattet werden?

Grundsätzlich muss jede Erzeugungseinheit, welche nicht innerhalb eines Inselnetzes ohne Schnittstelle zum öffentlichne Netz betrieben wird, mit Fernwirktechnik versehen werden. In der Regel genügt hier der Einsatz eines Funkrundsteuerempfängers (100/60/30/0-Regelung), bei Fernwirkanlagen kann eine stufenlose Regelung vom Netzbetreiber gefordert werden.
Aus Erfahrung verzichten allerdings viele Netzbetreiber bei Biogasanlagen komplett auf die Erfordernis von Fernwirktechnik, da die Nachverstromung über eine Regelung der Blockheizkraftwerke automatisch mit abgeregelt wird aufgrund des verminderten Abgasstroms.

 

 

Wie lässt es sich erklären, dass die Prozesswärme bei Blockheizkraften erhalten bleibt und gleichzeitig zusätzlicher Strom produziert wird?

Antwort:

Dies liegt zum einen am höheren Wirkungsgrad unseres Verdampfers im Vergleich zu (den meisten) herkömmlichen Abgaswärmetauschern. Als Abgaswärmetauscher werden grundsätzlich Rohrbündelwärmetauscher eingesetzt. Das heiße Abgas wird dabei durch Rohrbündel geleitet. Das Prinzip des AWN-Verdampfers ist gegensätzlich: Der heiße Abgasstrom umströmt ein Rohrschlangensystem mit einer sehr großen Oberfläche. Aufgrund der größeren Wärmetauscherfläche ist die Wärmeübertragung und somit auch der Wirkungsgrad entsprechend höher.  

Darüber hinaus legen wir bei der Installation sehr großen Wert auf die Wärmeisolierung der Abgasrohre. Ziel ist es, am Verdampfer-Eingang eine möglichst hohe Abgastemperatur zu erzielen. Je höher diese Temperatur, desto weniger thermische Energie geht verloren.

 

Hat die Installation Auswirkungen auf den Abgasgegendruck bei Blockheizkraftwerken?

Antwort:

Nach Durchführung von Messungen stellten wir fest, dass der Abgasgegendruck im Vergleich zu Rohrbündelwärmetauschern niedriger ist.  Dies lässt sich dadurch erklären, dass das Abgas nicht durch Rohre (wie bei Rohrbündelwärmetauscher) geführt wird, sondern ein Rohrschlangensystem umströmt. Aufgrund des geringeren Abgasgegendrucks sinkt in der Regel auch der Gasverbrauch des BHKWs, da der Motor einen geringeren Widerstand überwinden muss als zuvor.

 

 

 

 

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